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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für BERATUNGS- und DIENSTLEISTUNGEN der coopshops.net Komm. Rat Ing. Ernst Steininger (gültig ab 1. Dezember 2005)

1. Geltungsbereich

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch die in der coopshops.net - Komm. Rat Ing. Ernst Steininger an den Auftraggeber bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen in folgenden Bereichen ist:

Unternehmensführung

Logistik

Vertrieb (Verkaufsberatung, Marketing)

Datenverarbeitung (Onlineshops, CMS, CRM, u.ä.)

und ähnlichem.

Diese Auftragsbedingungen haben Vorrang vor allen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers.

2. Vertragsgegenstand / Leistungsumfang

Einzelheiten des Auftrags, wie Aufgabenstellung, Dauer, Honorar etc. werden in einem gesonderten schriftlichen Vertrag (Auftrag) geregelt. Gegenstand des Auftrages ist die gemäß Projektvorschlag von der coopshops.net - Komm. Rat Ing. Ernst Steininger vereinbarte Beratungstätigkeit, nicht aber die Erzielung eines bestimmten wirtschaflichen Erfolges. Die Leistungen der coopshops.net - Komm. Rat Ing. Ernst Steininger sind erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen mit dem Auftraggeber erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob, wann und inwieweit die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.

Die coopshops.net - Komm. Rat Ing. Ernst Steininger kann sich zur Auftragsausführung selbständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei sie dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Die coopshops.net - Ing. Ernst Steininger entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter sie einsetzt oder austauscht. Ein Weisungs- oder Direktionsrecht des Auftraggebers besteht nicht.

3. Dokumentation, Berichterstattung

Die coopshops.net - Komm. Rat Ing. Ernst Steininger verpflichtet sich, dem Auftraggeber nach Maßgabe des Projektvorschlages und nach dem Arbeitsfortschritt in angemessenen Abständen über die laufende Tätigkeit, deren Ergebnisse, sowie weiteren Arbeitsfortgang in den Grundzügen zu berichten.

Dem Auftraggeber obliegt es, diesen Berichten rechtzeitig zu widersprechen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Ankündigung der weiteren Arbeitsschritte.

Die coopshops.net - Komm. Rat Ing. Ernst Steininger zeigt dem Auftraggeber den Abschluss ihrer Tätigkeit nach Maßgabe des Projektvorschlags durch Vorlage eines Abschlussberichts, anlässlich einer Abschlussbesprechung oder durch eine Beendigungsanzeige, die den einvernehmlichen Abschluss eines Projektes bestätigt, an.

4. Leistungsänderungen

Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder der wesentlichen Arbeitsergebisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Protokolle über Besprechungen und den Projektstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten beider Seiten unterzeichnet sind.

Die coopshops.net - Komm. Rat Ing. Ernst Steininger ist verpflichtet, nachträgliche Änderungsverlangen des Auftraggebers auszuführen, sofern dies ohne zusätzliche Kosten oder Terminverschiebungen möglich ist. Anderenfalls teilt die coopshops.net - Ing. Ernst Steininger binnen 14 Tagen die Einzelheiten des notwendigen Mehraufwands mit. Bestätigt der Auftraggeber nicht binnen weiterer 14 Tage schriftlich die Änderungen, so gilt das Änderungsverlangen als aufgehoben.

5. Schweigepflicht / Datenschutz

Die coopshops.net - Komm. Rat Ing. Ernst Steininger ist verpflichtet, auch nach Beendigung des Auftrages über alle geschäfts- oder auftragsbezogenen Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.

Ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggebers darf sie diese weder an Dritte weitergeben, noch für sich selbst verwerten. Dies gilt auch für schriftliche Äußerungen, insbesondere auftragsbezogene Berichte oder Empfehlungen.

Die coopshops.net - Komm. Rat Ing. Ernst Steininger ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmungen des Auftrags die ihr anvertrauten, personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, coopshops.net - Komm. Rat Ing. Ernst Steininger nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordentlichen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

Auf Verlangen der coopshops.net - Ing. Ernst Steininger hat der Auftraggeber die Vollständigkeit und Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen und gegebenen Auskünfte schriftlich zu bestätigen.

7 . Vergütung / Zahlungsbedingungen / Aufrechnung

Sofern nicht anders vereinbart, hat die coopshops.net - Komm. Rat Ing. Ernst Steininger neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der erforderlichen bzw. vereinbarten Aufwendungen. Das Entgelt für die Dienste der coopshops.net - Ing. Ernst Steininger wird nach der für die Tätigkeit aufgewendeten Zeit berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Die bei Auftragserteilung vereinbarten Honorarsätze gelten für ein Jahr.

Die Abrechnung erfolgt nach Maßgabe des Projektvorschlages. Ansonsten werden alle Forderungen mit Rechnungsstellung fällig und sind prompt ohne Abzüge zahlbar. Die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in den Rechnungen gesondert auszuweisen.

Die Zahlung gilt erst an dem Tag als geleistet, an dem unsererseits über den Rechnungsbetrag verfügt werden kann. Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden, ohne dass es einer Mahnung bedarf und vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Verzugszinsen von monatlich 1% und entstandene Kosten verrechnet. Alle übrigen offenstehenden Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig. Das gleiche gilt, wenn eine bereits fällige Zahlung gestundet wird.

Mehrere Auftraggeber (natürliche und / oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.

Eine Aufrechnung gegen Forderungen der coopshops.net - Ing. Ernst Steininger auf Vergütung und Aufwendungsersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Gerät der Auftraggeber mit einer oder mehreren Zahlungen länger als 14 Tage in Zahlungsrückstand, so ist die coopshops.net - Komm. Rat Ing. Ernst Steininger ohne Vorankündigung zur sofortigen, fristlosen außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.

8. Gewährleistung / Verjährung

Die coopshops.net - Komm. Rat Ing. Ernst Steininger führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch.

Die coopshops.net - Komm. Rat Ing. Ernst Steininger leistet Gewähr dafür, dass die Erhebungen, Analysen und Gutachten die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wiedergeben. Von Dritten bzw. vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft.

Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und nach den anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.

Die coopshops.net - Komm. Rat Ing. Ernst Steininger leistet Gewähr für den Einsatz gehörig ausgebildeter und mit den nötigen Fachkenntnissen versehener Mitarbeiter sowie für deren fortlaufende Betreuung und Kontrolle bei der Auftragsausführung.

Der Auftraggeber hat Anspruch auf Verbesserung etwaiger Mängel. Der Auftraggeber kann Wandlung nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Verbesserung für ihn ohne Interesse ist. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Offensichtliche Mängel gelten als genehmigt, wenn sie nicht binnen 2 Wochen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich gerügt werden. Die Ansprüche des vorstehenden Absatzes verjähren mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der Arbeiten.

9. Haftung

Die coopshops.net - Komm. Rat Ing. Ernst Steininger haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihr bzw. ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den dreifachen Wert des Honorars, maximal mit € 35.000,--, begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt.

Vertragliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen die coopshops.net - Komm. Rat Ing. Ernst Steininger verjähren in zwei Jahren ab Anspruchsentstehung.

10. Schutz des geistigen Eigentums der coopshops.net - Ing. Ernst Steininger

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags der coopshops.net - Ing. Ernst Steininger gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen sowie im Rahmen des Auftrages der coopshops.net - Ing. Ernst Steininger erarbeitetes oder eingebrachtes sonstiges Know-how nur für seine eigenen Zwecke verwendet und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung Dritten zur Verfügung gestellt oder publiziert werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind bleibt coopshops.net - Ing. Ernst Steininger Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das nur durch Absatz 1, Satz 1 eingeschränkte, im übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

Die coopshops.net - Komm. Rat Ing. Ernst Steininger und ihre Mitarbeiter sind zur Veröffentlichung von Ergebnissen ihrer für den Auftraggeber erbrachten Beratungsleistungen zu Zwecken der Werbung dann befugt, wenn dies in anonymisierter Form geschieht. Jede darüber hinausgehende Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.

11. Annahmeverzug / unterlassene Mitwirkung

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Beratungsdienste in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist die coopshops.net - Komm. Rat Ing. Ernst Steininger zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechts hat die coopshops.net - Komm. Rat Ing. Ernst Steininger Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. der Mehraufwendungen.

12. Abwerbung

Das aktive Abwerben eines Mitarbeiters der coopshops.net - Komm. Rat Ing. Ernst Steininger durch den Auftraggeber ist nicht zulässig.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm zur Kenntnis gelangten, nicht genehmigten Versuche einzelner Mitarbeiter der coopshops.net - Komm. Rat Ing. Ernst Steininger im eigenen Namen/auf eigene Rechnung Beratungsangebote zu erbringen, an coopshops.net - Komm. Rat Ing. Ernst Steininger unverzüglich anzuzeigen.

13. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

Im Fall der gänzlichen Unmöglichkeit erhält die coopshops.net - Komm. Rat Ing. Ernst Steininger eine dem bisherigen Arbeitseinsatz entsprechende Vergütung.

14. Kündigung

Der Auftrag kann jederzeit beidseitig aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist, im übrigen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

15. Vertragsdauer

Der Beginn der Vertragsdurchführung ist im Projektvorschlag festgelegt. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung der Parteien bedarf, nach Maßgabe des Projektvorschlages mit Vorlage des Schlussberichts, der Schlussbesprechung oder mit Zugang der Beendigungsanzeige. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Im Falle vorzeitiger Vertragsbeendigung gelten die Rechtsfolgen des § 1168 ABGB. Dies gilt auch dann, wenn die coopshops.net - Ing. Ernst Steininger den Vertrag aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen vorzeitig beendet.

16. Beschäftigung weiterer Berater

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die coopshops.net - Komm. Rat Ing. Ernst Steininger unverzüglich über die gleichzeitige oder zeitversetzte Beauftragung weiterer Beratungsunternehmen und deren Auftragsinhalte und –umfang zu informieren.

17. Interessenkollision

Die coopshops.net - Komm. Rat Ing. Ernst Steininger verpflichtet sich, für die Dauer dieses Vertrages Dritte, die in geschäftlicher Beziehung zum Auftraggeber stehen sowie dessen Konkurrenten mit Bezug auf denselben Vertragsgegenstand nicht oder nur mit Zustimmung des Auftraggebers zu beraten. Die coopshops.net - Ing. Ernst Steininger wird dafür Sorge tragen, ihren Mitarbeitern und von ihr eingesetzten Dritten gleichlautende Verpflichtungen aufzuerlegen.

18. Zurückbehaltungsrecht / Aufbewahrung von Unterlagen

Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat die coopshops.net - Komm. Rat Ing. Ernst Steininger an den ihr überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuwidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Auftraggeber einen unverhältnismäßig hohen Schaden zufügen würde.

Nach Ausgleich ihrer Ansprüche aus dem Vertrag hat die coopshops.net - Komm. Rat Ing. Ernst Steininger auf Anforderung alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihr aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Gutachten, Berichte, Organisationspläne, Zeichungen, Aufstellungen, Berechnungen, etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.

Die Pflicht der coopshops.net - Komm. Rat Ing. Ernst Steininger zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im übrigen drei Jahre, bei gem. Abs.1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

19. Sonstiges

Rechte aus dem Vertragsverhältnis der coopshops.net - Komm. Rat Ing. Ernst Steininger dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt, soweit die nationalen Rechtsordnungen es zulassen, das Recht der Republik Österreich.

Sind oder werden Vorschriften dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch solche zu ersetzen, die dem von den Parteien gewünschten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die Allg. Geschäftsbedingungen für das Warengeschäft der coopshops.net - Komm. Rat Ing. Ernst Steininger.

Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird Wien als Gerichtsstand vereinbart.

 

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